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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) und Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)
Zum Werk Sowohl die bundeseinheitlich von den Länderjustizverwaltungen erlassenen Richtlinien für das Straf- und das Bußgeldverfahren (RiStBV) als auch die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) gelten als Ausfüllungs- und Hilfsnormen bei der Anwendung der StPO. Mit den Jahren haben sich aber viele zunächst selbst erklärende Regelungen zu auslegungsfähigen und auslegungsbedürftigen Verwaltungsregelungen entwickelt, die ihrerseits erläuterungsbedürftig sind. In der Praxis ...

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